Die Risikolebensversicherung als Restschuldversicherung
Beim Hausbau oder Kauf einer Immobilie müssen in der Regel auch Kredite aufgenommen werden. Im Rahmen der Baufinanzierung ist es ratsam eine Risikolebensversicherung in die Finanzierung einzubauen. Diese Restschuldversicherung sichert die Familie gegen die finanziellen Folgen des Todes des Versicherungsnehmers ab.
Fällt nämlich das Einkommen des Verstorbenen aus, kann dies zu Problemen bei der Kredittilgung führen, vor allem wenn der Hauptverdiener der Familie verstarb.
Haben Sie ausreichend vorgesorgt kann die Versicherungssumme (Todesfallsumme) an die Bank fließen und die noch offenen Darlehen tilgen. Die Versicherung sorgt also vom Anfang der Darlehenslaufzeit bis zum Ende der Laufzeit für eine optimale Absicherung gegen das größtmögliche Risiko.
Der Klassiker bei der Risikolebensversicherung ist zwar der Abschluss mit einer gleich bleibenden Versicherungssumme. Hier wird eine Todesfallsumme vereinbart, die während der gesamten Laufzeit konstant bleibt. Speziell für Baufinanzierungen ist eine Risiko-Lebensversicherung mit fallender Versicherungssumme empfehlenswert. Sie dient dann hauptsächlich der Restschuldversicherung. Die Versicherungssumme fällt in etwa im gleichen Umfang wie die Darlehenssumme. Im Versicherungsfall würde also genau soviel aus der Versicherung gezahlt wird, wie das Darlehen noch valutiert. Mit der fallenden Versicherungssumme reduzieren sich auch die zu zahlenden Versicherungsprämien. Eine ideale Option ist auch der Abschluss einer "verbundenen Risikolebensversicherung". Bei dieser Form der Lebensversicherung werden in einer Police mehrere Personen gegen den Tod versichert. Dies können zum Beispiel Eheleute sein. Im Rahmen einer langfristigen Finanzierung ist diese Vorgehensweise besonders dann sinnvoll, wenn beide Partner ein geregeltes Einkommen haben. Verstirbt einer der beiden Ehepartner, so erhält der Überlebende das Geld aus der Versicherung. Versterben beide Partner gleichzeitig, so geht die Versicherungssumme an die gesetzlichen Erben. Bei dieser Versicherung kann die Versicherungssumme jedoch nur einmal ausgezahlt werden. Die verbundene Versicherung ist meist günstiger als zwei einzelne Risikolebensversicherungen.
Bei einer Risikolebensversicherung ist zu beachten, dass es sich um eine reine Risikoversicherung handelt. Das bedeutet, dass nur Beträge aus der Versicherung fließen, wenn das versicherte Risiko eintritt. Verstirbt die Versicherte Person während der Laufzeit der Versicherung nicht, so sind die gezahlten Beiträge verloren.Eine Restschuldversicherung sollte bei allen langfristigen und großen Finanzierungen in jedem Fall mit abgeschlossen werden.